Aktuelle Informationen
Weihnachten / Neujahr - Betriebsferien
Liebe Patientinnen, Liebe Patienten,
zum Jahreswechsel gönnen wir uns eine kleine Pause und sind deshalb vom 22.12.25 bis 02.01.2026 nicht erreichbar. Bitte beachten Sie, dass wir in dieser Zeit auch nicht per E-Mail erreicht werden können und die Nachbearbeitung aller Anfragen im neuen Jahr einige Tage in Anspruch nehmen wird.
In dringenden Fällen suchen Sie bitte die uns vertretenden Praxen auf, aber melden sich in jedem Fall dort vorher telefonisch an:
22.12. - 23.12. von 09 - 12 Uhr Augenzentrum SH, Dammstücken 37 a, 24558 Henstedt-Ulzburg, Tel.: 04193-8849990
29.12. - 30.12. von 09 - 12 Uhr Augenzentrum SH - Praxis Kaltenkirchen, Kisdorfer Weg 13 (Ohlandpark), 24568 Kaltenkirchen, Tel. 04191-5143
Bei unaufschiebbaren Notfällen erreichen Sie an den Wochenenden und Feiertagen sowie am 02.10.2026 wie üblich den augenärztlichen Notdienst über Tel.: 116 117.
Ab Montag, dem 05.01.2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Patienteninfo
Damit der Aufenthalt in unserer Praxis für Sie so einfach und angenehm wie möglich verläuft, möchten wir Sie bitten, stets Ihre Versichertenkarte sowie Ihre Brille(n) beziehungsweise den Brillenpass zur Untersuchung mitzubringen.
Wir bitten um Verständnis, dass es insbesondere bei Notfällen zu Wartezeiten kommen kann. Wir geben unser Bestes, damit wir Sie pünktlich behandeln können.
Auch wenn Sie nur ein Wiederholungsrezept oder eine Überweisung benötigen, muss Ihre Versichertenkarte vorliegen. Das heißt, wir können ohne Vorlage derer keine Dokumente vorbereiten, ein Anruf oder eine Mail hilft deshalb nicht weiter.
Wünschen Sie den Postversand, muss auch dabei zuvor Ihre Versichertenkarte für das laufende Quartal eingelesen sein. Ihrem Wunsch kommen wir dann gern nach, sobald uns ein frankierter Rückumschlag vorliegt.
Wirtschaftlichkeit im Umgang mit verordneten Augentropfen
Aus aktuellem Anlass möchten wir an alle Patienten/Patientinnen appellieren, sparsam und wirtschaftlich mit den verordneten Augentropfen umzugehen.
Bei richtiger Anwendung sollte beispielsweise ein am Grünen Star erkrankter Patient / erkrankte Patientin mit einer Verordnung pro Quartal über drucksenkende Augentropfen (Dreierpack) auskommen.
Auszug aus einem Schreiben der Rechtsabteilung der KV SH:
"... Nach in §12 Abs. 1 SGB V norminiertem Wirtschaftlichkeitsgebot haben Versicherte nur Anspruch auf Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. Zur Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes ist jeder der am System Beteiligten - also auch der Patient/die Patientin als Versicherter - verpflichtet ..."
Sollten Sie Fragen zur Anwendung der Ihnen verordneten Medikamente / Augentropfen haben, sprechen Sie uns gerne an.
(aktualisiert 08.10.2014)
Stellenangebote
Derzeit sind wir vollständig und bieten demnach keine offenen Stellen an.
Stand 08/2025
Wir sind für Sie da:
Europaallee 4
22850 Norderstedt
Tel.: 040 - 523 45 32
Fax: 040 - 523 24 79
Sprechzeiten
Mo. 08 - 12 u. 13 - 15.30
Di. 08 - 12 u. 15 - 17.00
Mi. 08 - 12 u. 14 - 17.00
Do. 08 - 14.00
Fr. 08 - 12.00
oder nach Vereinbarung!
Aktuelles
Betriebsferien über den Jahreswechsel 22.12.25 - 02.01.26
Außerhalb der normalen
Sprechzeiten ist der augenärztliche Notdienst zuständig Tel.: 116 117
Wirtschaftlichkeit im Umgang mit verord- neten Augentropfen ... mehr